{"id":2431,"date":"2014-01-03T13:27:17","date_gmt":"2014-01-03T12:27:17","guid":{"rendered":"http:\/\/www.debri.at\/?page_id=2431"},"modified":"2014-01-03T13:27:17","modified_gmt":"2014-01-03T12:27:17","slug":"agbs","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.debri.at\/?page_id=2431","title":{"rendered":"AGBs"},"content":{"rendered":"<h1>ALLGEMEINE\u00a0\u00a0 GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN<\/h1>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind f\u00fcr Rechtsgesch\u00e4fte mit Unternehmern bestimmt. Sollten sie auch Gesch\u00e4ften mit Verbrauchern zugrunde gelegt werden, so gelten sie nur insoweit, als sie den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht widersprechen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><b>1.) Geltungsbereich:<\/b><\/p>\n<p>Die allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten f\u00fcr alle Lieferungen, Leistungen und Vereinbarungen von DEBRI. Dem widersprechende Bestimmungen von allgemeinen Einkaufs- oder Gesch\u00e4ftsbedingungen der Auftraggeber werden nicht anerkannt. Abweichungen von diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen sowie Sondervereinbarungen sind erst mit schriftlicher Best\u00e4tigung durch DEBRI wirksam.<\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p><b>2.) Angebot:<\/b><\/p>\n<p>Die Angebote von DEBRI sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit \u00dcbermittlung einer schriftlichen Auftragsbest\u00e4tigung durch DEBRI als abgeschlossen. Der Auftraggeber hat den Inhalt schriftlicher Auftragsbest\u00e4tigungen zu pr\u00fcfen und eventuelle Unstimmigkeiten sofort zu beanstanden.<\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p><b>3.) Preise:<\/b><\/p>\n<p>Alle von DEBRI genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdr\u00fccklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. Grunds\u00e4tzlich gilt jener Preis f\u00fcr bestellte Waren oder Leistungen als vereinbart, der sich aus der jeweils g\u00fcltigen Preisliste von DEBRI zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ergibt. Sondervereinbarungen m\u00fcssen von DEBRI schriftlich best\u00e4tigt werden. Preis\u00e4nderungen werden ausdr\u00fccklich vorbehalten. Mit der Herausgabe einer neuen Preisliste werden s\u00e4mtliche fr\u00fcher genannten Preise ung\u00fcltig.<\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p><b>4.) Lieferfristen:<\/b><\/p>\n<p>Lieferfristen werden nach M\u00f6glichkeit eingehalten, sind aber stets unverbindlich. Versp\u00e4tete Lieferungen verpflichten DEBRI nicht zum Schadenersatz. Der Auftraggeber kann erst bei einer Lieferverz\u00f6gerung von mehr als 60 Tagen und nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 30 Tagen von der Bestellung zur\u00fccktreten und auch nur dann, wenn die Verz\u00f6gerung nicht durch sein Verschulden zustande gekommen ist.<\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p><b>5.) Lieferung, Montage:<\/b><\/p>\n<p>Die Lieferung und Montage der bestellten Waren erfolgen mit den in den Prospekten und g\u00fcltigen Preislisten angebotenen und vertraglich vereinbarten Serviceleistungen. Ab einem Bestellwert von \u20ac 500,&#8211; liefert DEBRI die Waren frei Haus. Bei Bestellungen unter diesem Betrag werden dem Besteller die Verpackungs- und Versandkosten in Rechnung gestellt. F\u00fcr eine vereinbarte Montage hat der Auftraggeber einen geeigneten Standort f\u00fcr die Briefkastenanlagen festzulegen. F\u00fcr Mehraufwendungen, die durch einen nicht geeigneten Standort oder nicht geeigneten Untergrund oder sonstige in die Sph\u00e4re des Auftraggebers fallende Umst\u00e4nde entstehen, haftet der Auftraggeber. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. F\u00fcr Sch\u00e4den am Mauerwerk, an Leitungen, Inventar oder Personen \u00fcbernimmt DEBRI keine Haftung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Wenn vertraglich der Einbau von neuen Schl\u00f6ssern vereinbart wurde, hat der Auftraggeber die zum Einbau vorgesehenen Schlie\u00dfzylinder samt Zubeh\u00f6r und Schl\u00fcssel rechtzeitig zum vereinbarten Montagezeitpunkt zur Verf\u00fcgung zu stellen. Werden Schlie\u00dfzylinder und Schl\u00fcssel nicht rechtzeitig \u00fcbermittelt, gilt der Vertrag mit der Montage der Hausbrieffachanlage ohne die dazugeh\u00f6rigen Schl\u00f6sser und Schl\u00fcssel als von DEBRI ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt. Der Auftraggeber hat in diesem Fall f\u00fcr den Einbau der von ihm gew\u00fcnschten Schlie\u00dfzylinder auf eigene Kosten zu sorgen. Wenn der Auftraggeber Schlie\u00dfzylinder und Schl\u00fcssel beistellt, \u00fcbernimmt DEBRI f\u00fcr die Funktionst\u00fcchtigkeit der Schl\u00f6sser keine Haftung.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Auftraggeber verpflichtet sich, die f\u00fcr die Beschriftung von Namensschildern, Steckkarten usw erforderlichen Daten, insbesondere Namen und Adressen der Briefkasteninhaber, sowie bei Einbau von neuen Schl\u00f6ssern deren Zuordnungen zu den jeweiligen Brieff\u00e4chern rechtzeitig bekannt zu geben. Der Auftraggeber haftet f\u00fcr die Richtigkeit der DEBRI bekannt gegebenen Daten. F\u00fcr Mehraufwendungen, die durch die Bekanntgabe unrichtiger oder unvollst\u00e4ndiger Daten entstehen, haftet der Auftraggeber. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. DEBRI verpflichtet sich, dem Auftraggeber f\u00fcr die Eingabe der Daten der Brieffachinhaber geeignete Formulare zur Verf\u00fcgung zu stellen, die \u00fcber EDV verarbeitet werden k\u00f6nnen. S\u00e4mtliche von DEBRI zur Verf\u00fcgung gestellten technischen Unterlagen und Produktbeschreibungen bleiben Eigentum von DEBRI und stehen unter dem diesbez\u00fcglich geltenden gesetzlichen Schutz.<\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p>Die Montagetermine wird DEBRI dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt geben. Der Auftraggeber oder ein von ihm Bevollm\u00e4chtigter hat die Leistungen von DEBRI unmittelbar nach der durchgef\u00fchrten Montage auf dem Arbeitsschein zu best\u00e4tigen und abzunehmen. Er hat auch erforderlichenfalls die Schl\u00fcssel entgegen zu nehmen und den Wohnungsinhabern zu \u00fcbermitteln. Sollte der Auftraggeber oder ein von ihm Bevollm\u00e4chtigter zum vereinbarten Abgabetermin nicht anwesend sein, gilt die Montage als best\u00e4tigt und angenommen. Die Schl\u00fcssel werden in diesem Fall dem Auftraggeber auf dessen Gefahr, Kosten und Risiko \u00fcbermittelt.<\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p><b>6.) Bezahlung, Zahlungsfristen, Eigentumsvorbehalt:<\/b><\/p>\n<p>Bis zur vollst\u00e4ndigen Bezahlung s\u00e4mtlicher Forderungen verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von DEBRI. DEBRI ist berechtigt, \u00fcber die Lieferung und Montage von fertiggestellten Briefkastenanlagen zum Ende jeden Kalendermonats Teilrechnungen an den Auftraggeber zu legen. Die Bezahlung hat binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abz\u00fcge zu erfolgen. Bei \u00dcberscheitung des Zahlungsziels ist DEBRI berechtigt, Verzugszinsen in H\u00f6he eines f\u00fcr Konto\u00fcberziehungen \u00fcblichen Zinssatzes zu verrechnen. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber f\u00fcr den Fall des Verzuges, die DEBRI entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Sofern DEBRI das Mahnwesen selber betreibt, verpflichtet sich der Schuldner pro erfolgter Mahnung einen Betrag von \u20ac\u00a010,- zu bezahlen. Ist der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine s\u00e4mtlichen Verbindlichkeiten an DEBRI sofort f\u00e4llig. Der Zahlungsverzug berechtigt DEBRI nach Festsetzung einer Nachfrist von 10 Tagen von etwa laufenden Vertr\u00e4gen, auch wenn sie teilweise schon erf\u00fcllt sind, zur\u00fcckzutreten.<\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p><b>7.) Gew\u00e4hrleistung und M\u00e4ngelr\u00fcge:<\/b><\/p>\n<p>F\u00fcr gelieferte und vom Auftraggeber unbeanstandet \u00fcbernommene Waren besteht eine Gew\u00e4hrleistungsfrist von 24 Monaten. Ein Mangel liegt vor, wenn die gelieferte Ware die allgemein \u00fcblichen oder die ausdr\u00fccklich vereinbarten Eigenschaften nicht aufweist. Dieser Mangel muss bereits zum Zeitpunkt der \u00dcbergabe bzw Leistungserbringung vorhanden sein. Ist der Mangel behebbar, erfolgt die Gew\u00e4hrleistung ausschlie\u00dflich durch kostenlose Behebung innerhalb angemessener Frist. Im Fall der Unbehebbarkeit des Mangels, einer misslungenen Reparatur oder bei Verzug mit der Reparatur besteht je nach Art des Mangels Anspruch auf Wandlung bzw Preisminderung, sofern DEBRI nicht das Recht in Anspruch nimmt, m\u00e4ngelfreie Ersatzware zu liefern.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware und die Leistung von DEBRI nach Ablieferung unverz\u00fcglich auf Vollst\u00e4ndigkeit, Richtigkeit und M\u00e4ngelfreiheit zu \u00fcberpr\u00fcfen. M\u00e4ngel sind unverz\u00fcglich, sp\u00e4testens aber innerhalb von 7 Tagen unter Bekanntgabe von Art und Umfang des ger\u00fcgten Mangels schriftlich geltend zu machen. Wird eine M\u00e4ngelr\u00fcge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware und die erbrachte Leistung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gew\u00e4hrleistungs- oder Schadenersatzanspr\u00fcchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von M\u00e4ngeln ist in diesen F\u00e4llen ausgeschossen. Die Gew\u00e4hrleistung erstreckt sich nicht auf die nat\u00fcrliche Abnutzung oder Sch\u00e4den, die infolge fehlerhafter oder nachl\u00e4ssiger Behandlung, \u00fcberm\u00e4\u00dfiger Beanspruchung, ungeeigneten Untergrundes oder die aufgrund besonderer \u00e4u\u00dferer Einfl\u00fcsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Aufraggeber oder von Dritten unsachgem\u00e4\u00dfe \u00c4nderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so besteht f\u00fcr diese und die daraus entstehenden Folgen keine Gew\u00e4hrleistung. DEBRI garantiert f\u00fcr alle von ihr gelieferten Waren, dass Ersatzteile bis zu 20 Jahre ab Vertragsabschluss nachgeliefert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p><b>8.)<\/b> <b>Schadenersatz:<\/b><\/p>\n<p>Schadenersatzanspr\u00fcche des Auftraggebers sind in F\u00e4llen leichter Fahrl\u00e4ssigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrl\u00e4ssigkeit hat der Gesch\u00e4digte zu beweisen.<\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p><b>9.) Abtretungsverbot und Aufrechnung:<\/b><\/p>\n<p>Forderungen gegen DEBRI d\u00fcrfen ohne schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden. Eine Aufrechnung gegen die Anspr\u00fcche von DEBRI mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderungen sind von DEBRI anerkannt oder gerichtlich festgestellt.<\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p><b>10.) Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erf\u00fcllungsort:<\/b><\/p>\n<p>Es gilt \u00f6sterreichisches Recht. Erf\u00fcllungsort ist der Sitz von DEBRI, Gerichtsstand ist das am Firmensitz von DEBRI sachlich zust\u00e4ndige Gericht. Es steht DEBRI aber frei, ein anderes Gericht anzurufen.<\/p>\n<p><b>\u00a0<\/b><\/p>\n<p><b>11.) Sonstiges:<\/b><\/p>\n<p>Sollte aus irgendeinem Grund eine der oben stehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder f\u00fcr unverbindlich erkl\u00e4rt werden, so werden dadurch die \u00fcbrigen Bestimmungen nicht ber\u00fchrt. In diesem Fall verpflichten sich beide Vertragsteile daran mitzuwirken, dass die unwirksame Bestimmung durch eine g\u00fcltige Vereinbarung ersetzt wird, deren Inhalt dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am n\u00e4chsten kommt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>ALLGEMEINE\u00a0\u00a0 GESCH\u00c4FTSBEDINGUNGEN &nbsp; Diese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen sind f\u00fcr Rechtsgesch\u00e4fte mit Unternehmern bestimmt. Sollten sie auch Gesch\u00e4ften mit Verbrauchern zugrunde gelegt werden, so gelten sie nur insoweit, als sie den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht widersprechen. &nbsp; 1.) 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