AGBs

ALLGEMEINE   GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind für Rechtsgeschäfte mit Unternehmern bestimmt. Sollten sie auch Geschäften mit Verbrauchern zugrunde gelegt werden, so gelten sie nur insoweit, als sie den Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes nicht widersprechen.

 

1.) Geltungsbereich:

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Vereinbarungen von DEBRI. Dem widersprechende Bestimmungen von allgemeinen Einkaufs- oder Geschäftsbedingungen der Auftraggeber werden nicht anerkannt. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sowie Sondervereinbarungen sind erst mit schriftlicher Bestätigung durch DEBRI wirksam.

 

2.) Angebot:

Die Angebote von DEBRI sind freibleibend. Der Vertrag gilt erst mit Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch DEBRI als abgeschlossen. Der Auftraggeber hat den Inhalt schriftlicher Auftragsbestätigungen zu prüfen und eventuelle Unstimmigkeiten sofort zu beanstanden.

 

3.) Preise:

Alle von DEBRI genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Im Verrechnungsfalle wird die gesetzliche Umsatzsteuer zu diesen Preisen hinzugerechnet. Grundsätzlich gilt jener Preis für bestellte Waren oder Leistungen als vereinbart, der sich aus der jeweils gültigen Preisliste von DEBRI zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ergibt. Sondervereinbarungen müssen von DEBRI schriftlich bestätigt werden. Preisänderungen werden ausdrücklich vorbehalten. Mit der Herausgabe einer neuen Preisliste werden sämtliche früher genannten Preise ungültig.

 

4.) Lieferfristen:

Lieferfristen werden nach Möglichkeit eingehalten, sind aber stets unverbindlich. Verspätete Lieferungen verpflichten DEBRI nicht zum Schadenersatz. Der Auftraggeber kann erst bei einer Lieferverzögerung von mehr als 60 Tagen und nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 30 Tagen von der Bestellung zurücktreten und auch nur dann, wenn die Verzögerung nicht durch sein Verschulden zustande gekommen ist.

 

5.) Lieferung, Montage:

Die Lieferung und Montage der bestellten Waren erfolgen mit den in den Prospekten und gültigen Preislisten angebotenen und vertraglich vereinbarten Serviceleistungen. Ab einem Bestellwert von € 500,– liefert DEBRI die Waren frei Haus. Bei Bestellungen unter diesem Betrag werden dem Besteller die Verpackungs- und Versandkosten in Rechnung gestellt. Für eine vereinbarte Montage hat der Auftraggeber einen geeigneten Standort für die Briefkastenanlagen festzulegen. Für Mehraufwendungen, die durch einen nicht geeigneten Standort oder nicht geeigneten Untergrund oder sonstige in die Sphäre des Auftraggebers fallende Umstände entstehen, haftet der Auftraggeber. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Für Schäden am Mauerwerk, an Leitungen, Inventar oder Personen übernimmt DEBRI keine Haftung.

 

Wenn vertraglich der Einbau von neuen Schlössern vereinbart wurde, hat der Auftraggeber die zum Einbau vorgesehenen Schließzylinder samt Zubehör und Schlüssel rechtzeitig zum vereinbarten Montagezeitpunkt zur Verfügung zu stellen. Werden Schließzylinder und Schlüssel nicht rechtzeitig übermittelt, gilt der Vertrag mit der Montage der Hausbrieffachanlage ohne die dazugehörigen Schlösser und Schlüssel als von DEBRI ordnungsgemäß erfüllt. Der Auftraggeber hat in diesem Fall für den Einbau der von ihm gewünschten Schließzylinder auf eigene Kosten zu sorgen. Wenn der Auftraggeber Schließzylinder und Schlüssel beistellt, übernimmt DEBRI für die Funktionstüchtigkeit der Schlösser keine Haftung.

 

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die für die Beschriftung von Namensschildern, Steckkarten usw erforderlichen Daten, insbesondere Namen und Adressen der Briefkasteninhaber, sowie bei Einbau von neuen Schlössern deren Zuordnungen zu den jeweiligen Brieffächern rechtzeitig bekannt zu geben. Der Auftraggeber haftet für die Richtigkeit der DEBRI bekannt gegebenen Daten. Für Mehraufwendungen, die durch die Bekanntgabe unrichtiger oder unvollständiger Daten entstehen, haftet der Auftraggeber. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt. DEBRI verpflichtet sich, dem Auftraggeber für die Eingabe der Daten der Brieffachinhaber geeignete Formulare zur Verfügung zu stellen, die über EDV verarbeitet werden können. Sämtliche von DEBRI zur Verfügung gestellten technischen Unterlagen und Produktbeschreibungen bleiben Eigentum von DEBRI und stehen unter dem diesbezüglich geltenden gesetzlichen Schutz.

 

Die Montagetermine wird DEBRI dem Auftraggeber rechtzeitig bekannt geben. Der Auftraggeber oder ein von ihm Bevollmächtigter hat die Leistungen von DEBRI unmittelbar nach der durchgeführten Montage auf dem Arbeitsschein zu bestätigen und abzunehmen. Er hat auch erforderlichenfalls die Schlüssel entgegen zu nehmen und den Wohnungsinhabern zu übermitteln. Sollte der Auftraggeber oder ein von ihm Bevollmächtigter zum vereinbarten Abgabetermin nicht anwesend sein, gilt die Montage als bestätigt und angenommen. Die Schlüssel werden in diesem Fall dem Auftraggeber auf dessen Gefahr, Kosten und Risiko übermittelt.

 

6.) Bezahlung, Zahlungsfristen, Eigentumsvorbehalt:

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen verbleibt die gelieferte Ware im Eigentum von DEBRI. DEBRI ist berechtigt, über die Lieferung und Montage von fertiggestellten Briefkastenanlagen zum Ende jeden Kalendermonats Teilrechnungen an den Auftraggeber zu legen. Die Bezahlung hat binnen 30 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu erfolgen. Bei Überscheitung des Zahlungsziels ist DEBRI berechtigt, Verzugszinsen in Höhe eines für Kontoüberziehungen üblichen Zinssatzes zu verrechnen. Weiters verpflichtet sich der Auftraggeber für den Fall des Verzuges, die DEBRI entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Sofern DEBRI das Mahnwesen selber betreibt, verpflichtet sich der Schuldner pro erfolgter Mahnung einen Betrag von € 10,- zu bezahlen. Ist der Auftraggeber mit der Bezahlung einer Rechnung in Verzug geraten, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten an DEBRI sofort fällig. Der Zahlungsverzug berechtigt DEBRI nach Festsetzung einer Nachfrist von 10 Tagen von etwa laufenden Verträgen, auch wenn sie teilweise schon erfüllt sind, zurückzutreten.

 

7.) Gewährleistung und Mängelrüge:

Für gelieferte und vom Auftraggeber unbeanstandet übernommene Waren besteht eine Gewährleistungsfrist von 24 Monaten. Ein Mangel liegt vor, wenn die gelieferte Ware die allgemein üblichen oder die ausdrücklich vereinbarten Eigenschaften nicht aufweist. Dieser Mangel muss bereits zum Zeitpunkt der Übergabe bzw Leistungserbringung vorhanden sein. Ist der Mangel behebbar, erfolgt die Gewährleistung ausschließlich durch kostenlose Behebung innerhalb angemessener Frist. Im Fall der Unbehebbarkeit des Mangels, einer misslungenen Reparatur oder bei Verzug mit der Reparatur besteht je nach Art des Mangels Anspruch auf Wandlung bzw Preisminderung, sofern DEBRI nicht das Recht in Anspruch nimmt, mängelfreie Ersatzware zu liefern.

 

Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware und die Leistung von DEBRI nach Ablieferung unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Mängelfreiheit zu überprüfen. Mängel sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen unter Bekanntgabe von Art und Umfang des gerügten Mangels schriftlich geltend zu machen. Wird eine Mängelrüge nicht oder nicht rechtzeitig erhoben, gilt die Ware und die erbrachte Leistung als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ist in diesen Fällen ausgeschossen. Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die natürliche Abnutzung oder Schäden, die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneten Untergrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Werden vom Aufraggeber oder von Dritten unsachgemäße Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so besteht für diese und die daraus entstehenden Folgen keine Gewährleistung. DEBRI garantiert für alle von ihr gelieferten Waren, dass Ersatzteile bis zu 20 Jahre ab Vertragsabschluss nachgeliefert werden können.

 

8.) Schadenersatz:

Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Das Vorliegen grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen.

 

9.) Abtretungsverbot und Aufrechnung:

Forderungen gegen DEBRI dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht abgetreten werden. Eine Aufrechnung gegen die Ansprüche von DEBRI mit Gegenforderungen welcher Art auch immer ist ausgeschlossen, es sei denn, diese Gegenforderungen sind von DEBRI anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

 

10.) Gerichtsstand, anwendbares Recht, Erfüllungsort:

Es gilt österreichisches Recht. Erfüllungsort ist der Sitz von DEBRI, Gerichtsstand ist das am Firmensitz von DEBRI sachlich zuständige Gericht. Es steht DEBRI aber frei, ein anderes Gericht anzurufen.

 

11.) Sonstiges:

Sollte aus irgendeinem Grund eine der oben stehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder für unverbindlich erklärt werden, so werden dadurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt. In diesem Fall verpflichten sich beide Vertragsteile daran mitzuwirken, dass die unwirksame Bestimmung durch eine gültige Vereinbarung ersetzt wird, deren Inhalt dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.